RS Vwgh 1966/9/13 2230/65

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Veröffentlicht am 13.09.1966
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs3;

Rechtssatz

Dem Anrainer einer gewerblichen Betriebsanlage kommt insoweit Beschwerdeberechtigung zu, als mit dem angefochtenen Bescheid ein auf Grund der Vorbehaltsklausel ergangener Bescheid der Vorinstanz aufgehoben wurde (Hinweis E 18.2.1960, 972/58, VwSlg 5209 A/1960).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965002230.X02

Im RIS seit

19.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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