RS Vwgh 1966/9/13 2093/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1966
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0822/63 E 15. Juni 1965 RS 4

Stammrechtssatz

Die Handhabung des Wahlrechtes im Sinne der zur Anwendung gelangten Richtlinien widerspricht nicht dem Sinn des Gesetzes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965002093.X02

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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