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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z10;Rechtssatz
Die an Zahlstellenleiter eines Versicherungsunternehmens aus Anlaß der Verkleinerung der Inkassobereiche gewährten Zuwendungen, welche als Ausgleich für die durch die bezeichnete Maßnahme den angeführten Dienstnehmern erwachsenen finanziellen Verluste dienen sollten, stellen nicht beitragsfreie soziale Zuwendungen im Sinne des § 49 Abs 3 Z 11 ASVG dar.Die an Zahlstellenleiter eines Versicherungsunternehmens aus Anlaß der Verkleinerung der Inkassobereiche gewährten Zuwendungen, welche als Ausgleich für die durch die bezeichnete Maßnahme den angeführten Dienstnehmern erwachsenen finanziellen Verluste dienen sollten, stellen nicht beitragsfreie soziale Zuwendungen im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 11, ASVG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000744.X02Im RIS seit
06.02.2002Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012