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Öff Verkehr - EisenbahnNorm
AVG §41 Abs1Beachte
Rechtssatz
Die Ladung zur Baugenehmigungsverhandlung für ein Eisenbahnprojekt muß an sämtliche Miteigentümer der vom Projekt betroffenen Liegenschaften gerichtet sein und darf daher nicht nur einem mit der Liegenschaftsverwaltung betrauten Miteigentümer zugestellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000544.X01Im RIS seit
30.01.2002Zuletzt aktualisiert am
22.04.2024