RS Vwgh 1966/9/16 0773/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1966
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;
  1. BAO § 303 heute
  2. BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 303 gültig von 15.07.1999 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/1999
  5. BAO § 303 gültig von 19.04.1980 bis 14.07.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1988/3, S 27;

Rechtssatz

Ausführungen, wonach im Beschwerdefall (in welchem ein steuerlich zunächst erfaßter Landwirtschaftsbetrieb eines Arztes sich letzten Endes als Liebhaberei darstellte) das Ergebnis einer Betriebsprüfung, ein Sachverständigengutachten, aber auch "der durch die Beurteilung eines fünfjährigen Betriebsergebnisses gewonnene zusammenfassende Überblick" NEU HERVORGEKOMMENE Beweismittel darstellten, die eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen.

*

E 16.9.1966, 773/66 #3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000773.X03

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten