RS Vwgh 1966/9/27 1954/65

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Veröffentlicht am 27.09.1966
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50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG;

Rechtssatz

Die Forderung nach einer ausreichenden (tatsächlichen) Befähigung der Konzessionsbewerber als Kriterium der Ermessenübung ist auch dann dem Sinne des Gesetzes nicht widerstreitend, wenn dieses einen formellen Befähigungsnachweis nicht kennt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001954.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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