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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG;Rechtssatz
Die Forderung nach einer ausreichenden (tatsächlichen) Befähigung der Konzessionsbewerber als Kriterium der Ermessenübung ist auch dann dem Sinne des Gesetzes nicht widerstreitend, wenn dieses einen formellen Befähigungsnachweis nicht kennt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001954.X02Im RIS seit
12.11.2001