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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1610/64 E VS 27. September 1966 RS 3Stammrechtssatz
Die Eigentüümer der Liegenschaft und die Wasserberechitgten haben im Falle des § 44 Abs 1 WRG - wie sich auch aus dem Klammerhinweis auf § 117 in Abs 1 ergibt - Parteistellung im wasserrechtlichen Verfahren.Die Eigentüümer der Liegenschaft und die Wasserberechitgten haben im Falle des Paragraph 44, Absatz eins, WRG - wie sich auch aus dem Klammerhinweis auf Paragraph 117, in Absatz eins, ergibt - Parteistellung im wasserrechtlichen Verfahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1964001613.X03Im RIS seit
12.11.2001