RS Vwgh 1966/9/27 1613/64

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Veröffentlicht am 27.09.1966
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1610/64 E VS 27. September 1966 RS 3

Stammrechtssatz

Die Eigentüümer der Liegenschaft und die Wasserberechitgten haben im Falle des § 44 Abs 1 WRG - wie sich auch aus dem Klammerhinweis auf § 117 in Abs 1 ergibt - Parteistellung im wasserrechtlichen Verfahren.Die Eigentüümer der Liegenschaft und die Wasserberechitgten haben im Falle des Paragraph 44, Absatz eins, WRG - wie sich auch aus dem Klammerhinweis auf Paragraph 117, in Absatz eins, ergibt - Parteistellung im wasserrechtlichen Verfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1964001613.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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