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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
y12092; yk12786Rechtssatz
Durch die Aufhebung bzw Zurücknahme einer Abgabenvorschreibung im Rechtsmittelverfahren gegenüber einer Person, die zu Unrecht als Abgabenschuldner in Anspruch genommen worden war, ist die Abgabenbehörde keineswegs gehindert, den Abgabenanspruch in einem neuen Verfahren gegenüber jener Person geltend zu machen, die nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt (keine "res iudicata").
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E 27.9.1966, 214/66 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000214.X01Im RIS seit
03.01.2002