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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §1 Z3;Beachte
y20183;Rechtssatz
Aus der in der Kerkerhaft gemäß § 18 StG geleisteten Arbeit ergibt sich keine Forderung gegen die Justizverwaltung, die aufrechnungsweise gegen die Vorschreibung der Kosten des Strafvollzuges geltend gemacht werden könnte.Aus der in der Kerkerhaft gemäß Paragraph 18, StG geleisteten Arbeit ergibt sich keine Forderung gegen die Justizverwaltung, die aufrechnungsweise gegen die Vorschreibung der Kosten des Strafvollzuges geltend gemacht werden könnte.
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E 27.9.1966, 149/66 #2 VwSlg 3499 F/1966
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000149.X02Im RIS seit
12.12.2001