RS Vwgh 1966/10/6 0955/65

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Veröffentlicht am 06.10.1966
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957;
ReichsversorgungsG 1939;
Vorläufige Maßnahmen Entschädigung der Kriegsopfer 1945 §1;

Rechtssatz

Die Änderung der Rechtslage durch das Inkrafttreten des Kriegsopferversorgungsgesetzes bewirkte, daß die nach den früheren Versorgungsgesetzen ergangenen Bescheide ihre Rechtskraftwirkung ab 1.1.1950 verloren haben (Hinweis E 14.11.1951, 2354/50, VwSlg 2313 A/1951).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965000955.X03

Im RIS seit

28.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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