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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Rechtssatz
Kein Ersatz des Schriftsatzaufwandes für abgesonderten Kostenbestimmungsantrag und kein Ersatz von Stempelauslagen für einen solchen Schriftsatz. (Hier: Säumnisbeschwerde - Einstellung des Verfahrens nach § 36 Abs 2 VwGG 1965 - Zurückweisung des Kostenbegehrens als verspätet)Kein Ersatz des Schriftsatzaufwandes für abgesonderten Kostenbestimmungsantrag und kein Ersatz von Stempelauslagen für einen solchen Schriftsatz. (Hier: Säumnisbeschwerde - Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 36, Absatz 2, VwGG 1965 - Zurückweisung des Kostenbegehrens als verspätet)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000948.X01Im RIS seit
12.02.2002