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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Rechtssatz
Abweisung des Kostenbegehrens: Aus den Bestimmungen des § 59 Abs 1 und 2 VwGG folgt, dass ein Antrag auf "Ersatz der Verfahrenskosten" schlechthin, ohne dass diese näher ausgeführt werden, dem Gesetze nicht entspricht. (Hinweis auf E vom 17. Februar 1966, Zl. 1932/65)Abweisung des Kostenbegehrens: Aus den Bestimmungen des Paragraph 59, Absatz eins und 2 VwGG folgt, dass ein Antrag auf "Ersatz der Verfahrenskosten" schlechthin, ohne dass diese näher ausgeführt werden, dem Gesetze nicht entspricht. (Hinweis auf E vom 17. Februar 1966, Zl. 1932/65)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000545.X02Im RIS seit
31.01.2002