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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2063/54 E 5. Dezember 1955 RS 3Stammrechtssatz
§ 52 KOVG bedeutet nicht, daß eine Änderung der subjektiven Auffassung der maßgebenden Stellen über die Berechtigung des Rentenbezuges als "maßgebende Veränderung" gewertet werden kann.Paragraph 52, KOVG bedeutet nicht, daß eine Änderung der subjektiven Auffassung der maßgebenden Stellen über die Berechtigung des Rentenbezuges als "maßgebende Veränderung" gewertet werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000452.X02Im RIS seit
28.11.2001