RS Vwgh 1966/10/19 0831/66

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Veröffentlicht am 19.10.1966
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

AVG §56;
GehG 1956 §24 Abs1;
GÜG §23 Abs2;
GÜG §23 Abs3;
GÜG §23 Abs4;

Rechtssatz

Das Verlangen der Dienstbehörde die Dienst- oder Naturalwohnung zu räumen ist in Form eines der Rechtkraft fähigen Bescheides der Dienstbehörde an den Beamten zu stellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000831.X03

Im RIS seit

08.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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