RS Vwgh 1966/10/19 0831/66

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Veröffentlicht am 19.10.1966
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

GehG 1956 §24 Abs1;
GÜG §23 Abs2;
GÜG §23 Abs3;
GÜG §23 Abs4;

Rechtssatz

Gleich den Monatsbezügen sind die Sachbezüge, zu denen Dienst- und Naturalwohnungen zählen, Leistungen, die vom Dienstgeber dem Beamten in Rücksicht auf sein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis oder in Rücksicht auf eine bestimmte Art seiner Dienstverwendung gewährt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000831.X02

Im RIS seit

08.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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