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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §24 Abs1;Rechtssatz
Gleich den Monatsbezügen sind die Sachbezüge, zu denen Dienst- und Naturalwohnungen zählen, Leistungen, die vom Dienstgeber dem Beamten in Rücksicht auf sein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis oder in Rücksicht auf eine bestimmte Art seiner Dienstverwendung gewährt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000831.X02Im RIS seit
08.02.2002Zuletzt aktualisiert am
08.08.2008