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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §50;Rechtssatz
Eine Mitteilung die nur vom Termin "des Arbeitsbeginnes zum Zwecke der Herstellung und Instandhaltung der Fernmeldeanlagen" und nicht von irgendwelchen Verpflichtungen spricht ist kein vor dem VwGH anfechtbarer Bescheid.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000895.X01Im RIS seit
11.02.2002