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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Rechtssatz
In dem Antrag die belangte Behörde zum Ersatz der Verfahrenskosten zu verurteilen, kann eine entsprechende Verzeichnung des Schriftsatzaufwandes nicht erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000156.X01Im RIS seit
07.12.2001