RS Vwgh 1966/10/27 0204/66

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Veröffentlicht am 27.10.1966
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1024/66 E 27. Oktober 1966 Fortgesetztes Verfahren: 0308/70 E 19. November 1971;

Rechtssatz

Bei dem in § 17 Abs 1 verwendeten Ausdruck "besser dienen" handelt es sich hiebei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der einer näheren Abgrenzung unter Bedachtnahme auf den Sinn der gesetzlichen Vorschriften bedarf.Bei dem in Paragraph 17, Absatz eins, verwendeten Ausdruck "besser dienen" handelt es sich hiebei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der einer näheren Abgrenzung unter Bedachtnahme auf den Sinn der gesetzlichen Vorschriften bedarf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000204.X03

Im RIS seit

03.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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