RS Vwgh 1966/11/4 1990/65

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Veröffentlicht am 04.11.1966
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Index

Polizeirecht - FrPolG
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2
FPG 1954 §3 Abs1
FPG 1954 §3 Abs2 lita
VwGG §13 Z1
VwRallg

Beachte


Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
0080/64 E 20.05.1964 RS 1;
0995/64 E 18.01.1965 RS 1;
1752/57 E 23.03.1959 VwSlg 4917 A /1959 RS 2;
(RIS: abgv)

Rechtssatz

Aus der Formulierung und der Entstehungsgeschichte des FrPolG läßt sich der für die Ermessensübung richtungsweisende Sinn des § 3 FrPolG in der Richtung entnehmen, daß Angelegenheiten von minderer Bedeutung wie etwa eine einmalige geringfügige Übertretung einer der im § 3 Abs 2 lit a FrPolG angeführten Ordnungsvorschriften nicht ohne weiteres zum Anlaß eines Aufenthaltsverbotes genommen werden dürfen.Aus der Formulierung und der Entstehungsgeschichte des FrPolG läßt sich der für die Ermessensübung richtungsweisende Sinn des Paragraph 3, FrPolG in der Richtung entnehmen, daß Angelegenheiten von minderer Bedeutung wie etwa eine einmalige geringfügige Übertretung einer der im Paragraph 3, Absatz 2, Litera a, FrPolG angeführten Ordnungsvorschriften nicht ohne weiteres zum Anlaß eines Aufenthaltsverbotes genommen werden dürfen.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001990.X03

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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