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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §43 Abs7;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage: Nachträglicher Kostenzuspruch an belangte Behörde in Beschlußform, infolge Übersehens des Kostenbegehrens und dadurch Unterlassung des Abspruches im Erkenntnis hierüber.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000722.X01.1Im RIS seit
06.02.2002