RS Vwgh 1966/11/17 0927/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1966
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Beachte

y11382; yk11528; yk12358

Rechtssatz

Den gewerblichen Betrieb einer GmbH bilden nur die Wirtschaftsgüter, die ihr gehören. Ob ein Wirtschaftsgut jemanden gehört, ist eine Rechtsfrage, für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise bleibt hier kein Raum.

*

E 17.11.1966, 927/65 #2 VwSlg 3527 F/1966;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965000927.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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