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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
y11382; yk11528; yk12358Rechtssatz
Den gewerblichen Betrieb einer GmbH bilden nur die Wirtschaftsgüter, die ihr gehören. Ob ein Wirtschaftsgut jemanden gehört, ist eine Rechtsfrage, für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise bleibt hier kein Raum.
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E 17.11.1966, 927/65 #2 VwSlg 3527 F/1966;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965000927.X02Im RIS seit
14.01.2002