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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §34 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0764/29 21. Mai 1930 RS 1Stammrechtssatz
Wenn in einer Rechtsmittelschrift beleidigende Äußerungen enthalten sind, so ist sowohl die Behörde, der die Rechtsmittelschrift zu überreichen ist, als auch die Behörde, die sie zu erledigen hat, zur Verhängung einer Ordnungsstrafe iSd § 34 Abs 3 leg cit zuständig.Wenn in einer Rechtsmittelschrift beleidigende Äußerungen enthalten sind, so ist sowohl die Behörde, der die Rechtsmittelschrift zu überreichen ist, als auch die Behörde, die sie zu erledigen hat, zur Verhängung einer Ordnungsstrafe iSd Paragraph 34, Absatz 3, leg cit zuständig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965002163.X07Im RIS seit
20.11.2001Zuletzt aktualisiert am
29.09.2017