RS Vwgh 1966/11/21 2163/65

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Veröffentlicht am 21.11.1966
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs3;
  1. AVG § 34 heute
  2. AVG § 34 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2001
  3. AVG § 34 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  4. AVG § 34 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Rechtssatz

Der Vorwurf, die Dienststelle in einem demokratisch organisierten Rechtsstaat wende Diktaturmethoden an, ist nicht nur geeignet, das Ansehen der Behörde herabzusetzen, sondern stellt einen der schwerwiegendsten Vorwürfe überhaupt dar, der gegen eine Behörde erhoben werden kann. Ein solcher Vorwurf wird in der Regel, wenn er nicht durch eine Reihe entsprechender konkreter Angaben belegt wird, eine Beleidigung der Behörde darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965002163.X03

Im RIS seit

20.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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