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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §34 Abs3;Rechtssatz
Der Vorwurf, die Dienststelle in einem demokratisch organisierten Rechtsstaat wende Diktaturmethoden an, ist nicht nur geeignet, das Ansehen der Behörde herabzusetzen, sondern stellt einen der schwerwiegendsten Vorwürfe überhaupt dar, der gegen eine Behörde erhoben werden kann. Ein solcher Vorwurf wird in der Regel, wenn er nicht durch eine Reihe entsprechender konkreter Angaben belegt wird, eine Beleidigung der Behörde darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965002163.X03Im RIS seit
20.11.2001Zuletzt aktualisiert am
29.09.2017