RS Vwgh 1966/11/22 1782/65

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Veröffentlicht am 22.11.1966
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Bedarfsprüfung nach einem Taxigewerbe ist die Möglichkeit von höheren Kosten bei Inanspruchnahme entfernt gelegener Unternehmer des Taxigewerbes wegen der Verrechnung von Leerkilometern nicht auszuschließen. Darf jedoch davon ausgegangen werden, dass dies wegen des geringen Ausmaßes der insgesamt zu erwartenden Nachfrage nur vereinzelt der Fall sein wird, dann handelt es sich hier um eine Erwägung, der bei der Beurteilung der Bedarfsfrage kein entscheidendes Gewicht zukommt. Dies ist immer der Fall, wenn zwecks Beantwortung der Frage, ob der gegebenen Nachfrage ein ausreichendes Angebot gegenübersteht, nach den besonderen örtlichen Verhältnissen ein größeres Gebiet in Betracht zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001782.X02

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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