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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, warum Sachverhalt ergänzungsbedürftig geblieben, wenn Mietwagengewerbe mit Omnibussen in einem bestimmten Gebiet nicht ausreichend beschäftigt, gleichwohl aber von auswärts einschlägige Unternehmen in beträchtlichem Ausmaß in Anspruch genommen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001575.X01Im RIS seit
16.10.2001