RS Vwgh 1966/11/22 1575/65

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Veröffentlicht am 22.11.1966
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, warum Sachverhalt ergänzungsbedürftig geblieben, wenn Mietwagengewerbe mit Omnibussen in einem bestimmten Gebiet nicht ausreichend beschäftigt, gleichwohl aber von auswärts einschlägige Unternehmen in beträchtlichem Ausmaß in Anspruch genommen wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001575.X01

Im RIS seit

16.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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