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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1859 §132 lita;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage über unbefugte Gewerbeausübung durch Großhändler (Getränke) an nicht Wiederverkäufer, Widerspruch zwischen Spruch und Begründung hinsichtlich des als erwiesen angenommenen Sachverhaltes bezüglich des Kontrahenten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000392.X01Im RIS seit
16.01.2002