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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §122 Abs1 Z5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1446/55 E 30. Mai 1958 RS 2Stammrechtssatz
Das Gesetz biete keine Handhabe dafür, beleidigende Äußerungen durch einen auch irrtümlichen sachlichen Vorhalt als gerechtfertigt und den Beleidigten an der Ehrverletzung als mitschuldig anzusehen, insbesondere dann nicht, wenn diese Äußerungen mit der zur Debatte stehenden Sache in keinem Zusammenhang stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966001056.X03Im RIS seit
20.02.2002