RS Vwgh 1966/11/25 1056/66

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Veröffentlicht am 25.11.1966
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §122 Abs1 Z5;
BRG §18 Abs2 litf;
  1. ArbVG § 122 heute
  2. ArbVG § 122 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1446/55 E 30. Mai 1958 RS 2

Stammrechtssatz

Das Gesetz biete keine Handhabe dafür, beleidigende Äußerungen durch einen auch irrtümlichen sachlichen Vorhalt als gerechtfertigt und den Beleidigten an der Ehrverletzung als mitschuldig anzusehen, insbesondere dann nicht, wenn diese Äußerungen mit der zur Debatte stehenden Sache in keinem Zusammenhang stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966001056.X03

Im RIS seit

20.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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