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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Wurde gegen einen Beschuldigten von der Behörde 1.Instanz eine Arreststrafe verhängt, der dagegen erhobenen Berufung aber "sowohl hinsichtlich des Schuldspruches als auch des Ausmaßes der Geldstrafe keine Folge gegeben", dann ist der Berufungsbescheid mit einer inhaltlichen Rechtswidrigkeit bestraft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001955.X01Im RIS seit
09.11.2001