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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §82 Abs1;Beachte
Siehe jedoch: 1601/77 E VS 9. Oktober 1979 VwSlg 9940 A/1979 RS 1;Rechtssatz
Die Benutzung einer Straße für eine gewerbliche Tätigkeit bedarf auch dann einer VORHERIGEN Bewilligung, wenn die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs durch diese Tätigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001144.X02Im RIS seit
18.09.2001