Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §76 Abs2;Rechtssatz
Die Verpflichtung zur Entrichtung von Kommissionsgebühren ist dann gegeben, wenn ein Hauseigentümer eine Initiative zur Beseitigung von Baugebrechen nicht ergriffen, sondern das Einschreiten der Behörde abgewartet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1964000807.X03Im RIS seit
24.08.2001