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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §102 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Beschwerdebehauptung, die Behörde sei nicht berechtigt gewesen neuerlich ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, weil der Bfr bei seiner Entlassung aus der deutschen Wehrmacht bereits als Schwerkriegsbeschädigter eingestuft wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000692.X01Im RIS seit
06.02.2002