RS Vwgh 1966/11/29 0543/66

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Veröffentlicht am 29.11.1966
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG;

Beachte

y27868;

Rechtssatz

Im VStG ist keine Bestimmung des Inhaltes enthalten, dass dann, wenn ein als strafbar erkanntes Verhalten nur während eines Teiles des Zeitraumes, da es statthatte, inkriminiert wird, das Verhalten während der gesamten Zeit straflos sei.

*

E 29.11.1966, 543/66 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000543.X01

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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