RS Vwgh 1966/11/30 1273/66

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Veröffentlicht am 30.11.1966
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

DVG 1958 §10;
GehG 1956 §33 Abs1;
GehGNov 14te Art2;
GÜG §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Festsetzung der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung nach Artikel II der 14.Gehaltsgesetz-Novelle stellt eine völlig andere Rechtseinrichtung als eine Ernennung dar. Für eine analoge Anwendung des § 10 DVG auf diese Festsetzung besteht daher keine Möglichkeit.Die Festsetzung der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung nach Artikel römisch zwei der 14.Gehaltsgesetz-Novelle stellt eine völlig andere Rechtseinrichtung als eine Ernennung dar. Für eine analoge Anwendung des Paragraph 10, DVG auf diese Festsetzung besteht daher keine Möglichkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966001273.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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