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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Die Verpflichtung zur Begründung der Festsetzung der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung gemäß Artikel II der 14. Gehaltsgesetz-Novelle zieht eine Verpflichtung zur nachträglichen Begründung schon rechtskräftig gewordener Ernennungsakte nicht nach sich.Die Verpflichtung zur Begründung der Festsetzung der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung gemäß Artikel römisch zwei der 14. Gehaltsgesetz-Novelle zieht eine Verpflichtung zur nachträglichen Begründung schon rechtskräftig gewordener Ernennungsakte nicht nach sich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966001273.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.01.2011