Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der konkreten Frage, welcher Betrag bei einer Vermögensumwandlung (hier: Verkauf des landwirtschaftlichen Betriebes und in der Folge Errichtung eines Eigenheimes zur Befriedigung des eigenen Wohnbedarfes) vor der Ermittlung des Zinsertrages des Kapitals zum Zwecke der Feststellung des Einkommens nach § 13 für die Errichtung einer Wohngelegenheit abzusetzen ist, kommt es nicht darauf an, ob der zu schaffende Wohnraum, der jedoch der Größe der Familie und den örtlichen Gegebenheiten entsprechen muß, in einer Eigentumswohnung oder in einem Einfamilienhaus besteht (Hinweis E 29.1.1965, 1357/64).Bei der Beurteilung der konkreten Frage, welcher Betrag bei einer Vermögensumwandlung (hier: Verkauf des landwirtschaftlichen Betriebes und in der Folge Errichtung eines Eigenheimes zur Befriedigung des eigenen Wohnbedarfes) vor der Ermittlung des Zinsertrages des Kapitals zum Zwecke der Feststellung des Einkommens nach Paragraph 13, für die Errichtung einer Wohngelegenheit abzusetzen ist, kommt es nicht darauf an, ob der zu schaffende Wohnraum, der jedoch der Größe der Familie und den örtlichen Gegebenheiten entsprechen muß, in einer Eigentumswohnung oder in einem Einfamilienhaus besteht (Hinweis E 29.1.1965, 1357/64).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966001007.X01Im RIS seit
08.02.2002