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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §6 Abs1;Beachte
y11171; yk11647Rechtssatz
Pensionszusagen des Arbeitgebers sind aufschiebend bedingte Lasten, dh die Entstehung der Last ist vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängig. Sie sind nach § 6 BewG 1955 bei Ermittlung des Einheitswertes des gewerblichen Betriebes (§ 64 Abs 1 BewG 1955) nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 22.4.1966, 332/65).Pensionszusagen des Arbeitgebers sind aufschiebend bedingte Lasten, dh die Entstehung der Last ist vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängig. Sie sind nach Paragraph 6, BewG 1955 bei Ermittlung des Einheitswertes des gewerblichen Betriebes (Paragraph 64, Absatz eins, BewG 1955) nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 22.4.1966, 332/65).
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E 16.12.1966, 1070/65 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001070.X01Im RIS seit
14.01.2002