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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4;Rechtssatz
Eine bloße Möglichkeit ist für die Annahme einer Kausalität im Kriegsopferversorgungsrecht nicht ausreichend, weil eine solche nur gegeben ist, wenn für sie die Wahrscheinlichkeit besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966001324.X01Im RIS seit
04.06.2002