RS Vwgh 1966/12/22 1324/66

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Veröffentlicht am 22.12.1966
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §4;
  1. KOVG 1957 § 4 heute
  2. KOVG 1957 § 4 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993
  3. KOVG 1957 § 4 gültig von 01.07.1972 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 163/1972

Rechtssatz

Eine bloße Möglichkeit ist für die Annahme einer Kausalität im Kriegsopferversorgungsrecht nicht ausreichend, weil eine solche nur gegeben ist, wenn für sie die Wahrscheinlichkeit besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966001324.X01

Im RIS seit

04.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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