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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §52;Rechtssatz
Ausführungen zur Beschwerdebehauptung, in einem Verfahren nach § 52 KOVG müsse bei gleichbleibenden Befund eine Änderung der Gesamtminderung der Erwerbsfähigkeit vorgenommen werden, soferne sich diese nach Sachverständigenurteil als richtig erweisen würde (Hinweis E 3.7.1963, 1457/62).Ausführungen zur Beschwerdebehauptung, in einem Verfahren nach Paragraph 52, KOVG müsse bei gleichbleibenden Befund eine Änderung der Gesamtminderung der Erwerbsfähigkeit vorgenommen werden, soferne sich diese nach Sachverständigenurteil als richtig erweisen würde (Hinweis E 3.7.1963, 1457/62).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966001197.X02Im RIS seit
05.03.2002