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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1941/57 E 2. Juli 1959 RS 2Stammrechtssatz
Auch bei der Prüfung des Bedarfes nach einem Taxigewerbe ist der Grad der Inanspruchnahme der einschlägigen vorhandenen Unternehmen, auf die nach den örtlichen Verhältnissen Bedacht zu nehmen ist, das verläßlichste Auskunftsmittel.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965000457.X02Im RIS seit
20.09.2001