RS Vwgh 1967/1/10 0457/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1967
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1941/57 E 2. Juli 1959 RS 2

Stammrechtssatz

Auch bei der Prüfung des Bedarfes nach einem Taxigewerbe ist der Grad der Inanspruchnahme der einschlägigen vorhandenen Unternehmen, auf die nach den örtlichen Verhältnissen Bedacht zu nehmen ist, das verläßlichste Auskunftsmittel.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965000457.X02

Im RIS seit

20.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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