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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §50 Abs2;Rechtssatz
Um einen Anspruch auf Feststellung nach § 48 Abs 1 Stmk ZLG 1982 auslösen zu können, muss im Gegenstand ein vor der Agrarbehörde abgeschlossenes Übereinkommen vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070101.X04Im RIS seit
20.10.2006Zuletzt aktualisiert am
02.01.2012