RS Vwgh 2006/9/28 2005/07/0101

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Veröffentlicht am 28.09.2006
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Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §50 Abs2;
ZLG Stmk 1982 §48 Abs1;

Rechtssatz

Um einen Anspruch auf Feststellung nach § 48 Abs 1 Stmk ZLG 1982 auslösen zu können, muss im Gegenstand ein vor der Agrarbehörde abgeschlossenes Übereinkommen vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070101.X04

Im RIS seit

20.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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