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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Rechtssatz
Dem Antrag der Behörde ihr den Schriftsatz- und Vorlageaufwand für den Fall des Obsiegens zuzuerkennen werde in Anwendung der Grundsätze des B 9.3.1967, 963/66 stattgegeben (Die Behörde hat es unterlassen ziffernmäßig ihre Anträge zu präzisieren).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965001338.X03Im RIS seit
28.12.2001