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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §1a Abs1 Z5;Rechtssatz
Bei der Verbücherung des Ergebnisses einer Verlassenschaftsabhandlung handelt es sich um eine Grundbuchssache, in der Ausfertigungskosten von Amts wegen einzubringen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001181.X01Im RIS seit
25.02.2002