RS Vwgh 1967/1/18 1181/66

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Veröffentlicht am 18.01.1967
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27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §1a Abs1 Z5;
  1. GEG § 1a gültig von 01.01.1985 bis 01.01.1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 501/1984

Rechtssatz

Bei der Verbücherung des Ergebnisses einer Verlassenschaftsabhandlung handelt es sich um eine Grundbuchssache, in der Ausfertigungskosten von Amts wegen einzubringen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001181.X01

Im RIS seit

25.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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