RS Vwgh 1967/1/18 1144/66

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Veröffentlicht am 18.01.1967
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27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §1a Z1 idF 1965/155;
  1. GEG § 1a gültig von 01.01.1985 bis 01.01.1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 501/1984

Rechtssatz

Wenn das Gesetz die Worte "Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Bestandvertrage" gebraucht, dann heißt dies, daß es sie bei Anwendung des gerichtlichen Einbringungsgesetzes 1962 nicht anders verstanden wissen will, als in der Zivilprozeßordnung. Daraus ergibt sich, daß die "Aufkündigung eines Bestandvertrags" auch für den Bereich des gerichtlichen Einbringungsrechtes zum "Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Bestandvertrage" gehört.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001144.X02

Im RIS seit

25.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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