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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §1a Z1 idF 1965/155;Rechtssatz
Wenn das Gesetz die Worte "Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Bestandvertrage" gebraucht, dann heißt dies, daß es sie bei Anwendung des gerichtlichen Einbringungsgesetzes 1962 nicht anders verstanden wissen will, als in der Zivilprozeßordnung. Daraus ergibt sich, daß die "Aufkündigung eines Bestandvertrags" auch für den Bereich des gerichtlichen Einbringungsrechtes zum "Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Bestandvertrage" gehört.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001144.X02Im RIS seit
25.02.2002