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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs4;Rechtssatz
Durch die Verhängung der Zwangsverwaltung verliert ein Verpflichteter, der gegen einen gem § 14 Abs 2 VVG erlassenen Kostenvorauszahlungsbescheid VwGH-Beschwerde ergriffen hat, nicht die Befugnis in dieser Sache weiter als Bf aufzutreten.Durch die Verhängung der Zwangsverwaltung verliert ein Verpflichteter, der gegen einen gem Paragraph 14, Absatz 2, VVG erlassenen Kostenvorauszahlungsbescheid VwGH-Beschwerde ergriffen hat, nicht die Befugnis in dieser Sache weiter als Bf aufzutreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965002239.X01Im RIS seit
21.11.2001