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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §76 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1613/62 E 25. Oktober 1963 VwSlg 6129 A/1963 RS 1Stammrechtssatz
Eine in der Berufung gegen die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage erhobene Verfahrensrüge kann nicht als Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung im Sinne des § 76 Abs 1 AVG 1950 gewertet werden.Eine in der Berufung gegen die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage erhobene Verfahrensrüge kann nicht als Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung im Sinne des Paragraph 76, Absatz eins, AVG 1950 gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001580.X02Im RIS seit
18.03.2003Zuletzt aktualisiert am
09.10.2013