RS Vwgh 2006/9/28 2006/07/0045

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Veröffentlicht am 28.09.2006
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 2002 §31;
AWG 2002 Abschn5;
VerpackV 1996 §11;
VerpackV 1996;

Rechtssatz

Weder § 31 AWG 2002 noch § 11 VerpackV 1996 enthält eine ausdrückliche Ermächtigung des BMLFUW als Aufsichtsbehörde, einen Eingriff in die Finanzbuchhaltung des Betreibers eines Sammel- und Verwertungssystems im Sinne des 5. Abschnittes des AWG 2002 vorzunehmen. Das Fehlen einer ausdrücklichen diesbezüglichen Bestimmung besagt aber noch nicht, dass eine solche Anordnung unzulässig ist. Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung könnte sich auch aus allgemeinen Bestimmungen über die Aufsicht und aus der VerpackV 1996 ergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006070045.X01

Im RIS seit

18.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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