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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0860/65 E 10. Dezember 1965 VwSlg 6823 A/1965 RS 5Stammrechtssatz
Weder ein regelmäßiges Betreten von Straßen noch ein gelegentliches Verlassen der Wohnung (etwa zum Aufsuchen eines Arztes) gehört zu den lebenswichtigen Verrichtungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000056.X05Im RIS seit
13.11.2001