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L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Beachte
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 0643/57 B 13. November 1957 RS 1; (RIS: abgv)Rechtssatz
Den Anrainern kommt in dem Verfahren nach den §§ 3 und 9 Parteistellung zu, wenn die Bauerleichterung sich auf Vorschriften bezieht, aus denen die Anrainer subjektive öffentliche Rechte ableiten können.Den Anrainern kommt in dem Verfahren nach den Paragraphen 3 und 9 Parteistellung zu, wenn die Bauerleichterung sich auf Vorschriften bezieht, aus denen die Anrainer subjektive öffentliche Rechte ableiten können.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000016.X04Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
16.09.2015