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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, daß ein im Zuge von Straßenbauvorhaben rechtskräftig enteigneter Ufergrundstückeigentümer nicht mehr als Betroffener im Sinne des § 138 Abs 1 WRG 1959 anzusehen ist.Ausführungen zur Frage, daß ein im Zuge von Straßenbauvorhaben rechtskräftig enteigneter Ufergrundstückeigentümer nicht mehr als Betroffener im Sinne des Paragraph 138, Absatz eins, WRG 1959 anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001830.X03Im RIS seit
19.04.2002