RS Vwgh 1967/2/8 0316/66

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Veröffentlicht am 08.02.1967
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §183 Abs4;
  1. BAO § 183 heute
  2. BAO § 183 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022
  3. BAO § 183 gültig von 19.04.1980 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y13984;

Rechtssatz

Fragen der Wahrung des Parteiengehörs; Hinweis darauf, daß dem Recht auf Parteiengehör eine Mitwirkungspflicht der Partei entspreche; verworfen wird schließlich die Einsicht des Bfr, die Behörde habe Einzelermittlungen, zu denen die Partei sich schon äußern konnte, dieser vor Bescheiderteilung nochmals (gesammelt) zur Kenntnis bringen müssen.

*

E 8.2.1967, 316/66 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000316.X01

Im RIS seit

07.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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